1. Juli 2017

Krankenkassen

➥Anerkennung durch Krankenkassen
Das Kursangebot Yoga wurde entsprechend der „Gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom Juni 2000 in der Fassung vom 27. Juni 2001“ bei Maria Sperr, Maria Seitle, Barbara von Balluseck, Katja Bienzeisler und Andrea Treffer von allen gesetzlichen Krankenkassen geprüft und anerkannt.